![]() Tina Waßmuth Inkasso Tel.: 02327 / 98 45-18 tina.wassmuth(at)beckmann-abshoff.de |
Stephanie Czapnik Inkasso Tel.: 02327 / 98 45-17 stephanie.czapnik(at)beckmann-abshoff.de |
Die Einziehung von Forderungen ist für jedes Unternehmen, insbesondere bei größerem Debitorenbestand einerseits eine wesentliche, andererseits eine lästige Aktivität. Zahlreiche Unternehmen haben deshalb das Inkasso in darauf spezialisierte Anwaltskanzleien ausgelagert.
Wir unterhalten seit vielen Jahren eine ausschließlich mit dem Mahn- und Vollstreckungswesen befasste Inkassoabteilung. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind hochspezialisiert und verfügen über breite und vertiefte Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den von uns betreuten Unternehmen. Die entscheidenden Aspekte der Auslagerung des Mahn- und Vollstreckungswesens auf eine professionell arbeitende Mannschaft bestehen
Die Abwicklung der einzelnen Inkassomandate wird den speziellen Erfordernissen des jeweiligen Unternehmens (Auftraggebers) angepasst durch gemeinsame Festlegung der Abwicklungsmodalitäten durch die Mitarbeiter der Debitorenabteilung des Unternehmens und den Fachkräften unserer Abteilung.
In der praktischen Zusammenarbeit spielt der kurze Draht eine große Rolle und die Übung im persönlichen Umgang miteinander zwischen den beteiligten Personen. Auch in diesem Zusammenhang können die Mitarbeiter unseres Hauses auf die Erfahrungen im Umgang mit einer Reihe von größeren Unternehmen zurückgreifen, für die wir seit langem das gesamte Mahn- und Vollstreckungswesen betreiben.
Selbstverständlich verfügen wir über eine hochmoderne, leistungsfähige EDV, die insbesondere zur Beschleunigung sowohl in der Zusammenarbeit mit den Unternehmen als auch in der Abwicklung der einzelnen Mandate über das zentrale Mahngericht beim Amtsgericht Hagen in hohem Maße beiträgt. Durch das Mahnverfahren per Diskette verkürzt sich der Zeitraum bis zum Erhalt eines Vollstreckungsbescheides auf wenige Wochen. Ein Nebenprodukt der EDV-mäßigen Erfassung aller Vorgänge ist die Möglichkeit, jederzeit kurzfristig über den Stand einzelner Forderungen wie auch der Gesamtheit der Forderungen zu informieren.
Die Abrechnung der Mandate erfolgt nach dem RVG. Dabei ist jedoch besonderes darauf hinzuweisen, dass in der weit überwiegenden Mehrzahl aller Fälle unsere Honorare vom Schuldner eingezogen werden.
Alle weiteren Einzelheiten der Zusammenarbeit und der Abwicklung der Mandate sollten einem persönlichen Gespräch überlassen bleiben.