Kosten

 

Die Kosten eines Rechtsanwaltes richten sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Statt der dort vorgeschriebenen Gebühren können jedoch auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden, wobei wir im Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen die für Sie günstigste Vorgehensweise erörtern werden.

 

 

Beratungshilfe

 

Wenn Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Kosten für einen Rechtsanwalt aufzubringen, haben Sie Anspruch auf Gewährung von Beratungshilfe. Dabei werden die Kosten der Beratung durch einen Rechtsanwalt von der Staatskasse übernommen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen und diesen mit den erforderlichen Belegen, insbesondere Einkommensnachweisen, bei Gericht oder bei uns einreichen. Ihr Eigenanteil, den Sie direkt bei uns einzahlen, beträgt dann nur 10,00 EUR. Die entsprechenden Formulare können bei

 

    Justiz-NRW

 

herunter geladen werden.

 

 

Prozesskostenhilfe

 

Sollte die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich werden, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe. Den hierfür erforderlichen Antrag reichen wir für Sie bei Gericht ein, sobald sie ihn ausgefüllt und mit den entsprechenden Belegen versehen haben. Das entsprechende Formular erhalten Sie unter

 

    Justiz-NRW

 

 

Formulare

 

Damit wir für Sie tätig werden können, ist in vielen Fällen zunächst die Erteilung einer Vollmacht erforderlich. Soweit keine Gelegenheit besteht, diese in einem persönlichen Gespräch zu unterzeichnen, können Sie unser Vollmachtsformular ausdrucken, unterzeichnen und uns dann per Post zuleiten.

 

    Vollmachtsformular

 

In Fällen, bei denen es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen einer Verletzung geht (Körperverletzung, Verkehrsunfall,etc.) ist regelmäßig die Einholung ärztlicher Stellungnahmen erforderlich. Damit Ihre behandelnden Ärzte uns Auskunft geben dürfen, bedarf es einer sogenannten Schweigepflichtentbindungserklärung. Das entsprechende Formular erhalten Sie hier:

 

    Schweigepflichtentbindungserklärung

 

 

 

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